Vereinsrecht

FMBK Rechtsanwälte

Vereinsrecht

Grundlegend ist das Vereinsrecht im BGB geregelt, das die grundsätzlichen Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder und des Vorstandes regelt. Ferner ist dort bestimmt, in welchen Rechtsformen ein Verein auftreten kann. Daneben gibt es für Vereine -gerade für die gemeinnützigen- immer speziellere steuerliche Vorschriften, die beachtet werden müssen, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten, an der ja die Steuerfreiheit des Vereins als solchem, aber auch die Abzugsfähigkeit von Spenden an den Verein abhängtl. Hier schreibt das Steuerrecht teilweise bereits den Satzungsinhalt vor und bestimmt das tägliche Handeln in der Vereinsarbeit.

Im Bereich des Vereinsrechtes beraten und vertreten wir gerichtlich und außergerichtlich Vereine, Verbände und deren Vorstände bei allen auftauchenden Fragen zu steuerlichen und zivilrechtlichen Problemen. Besondere Themenbereiche sind hierbei:

  • Gründungsberatung
  • Erstellung und Modernisierung von Satzungen
  • steuerliche Optimierung
  • Haftung von Verein und Vorstand
  • wirtschaftliche Tätigkeit
  • Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen

Die steuerlichen Fragen lösen wir soweit erforderlich gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern, die langjährige Erfahrung mit der Betreuung (Buchhaltung / Steuererklärungen / Gemeinnützigkeitsrecht) von kleineren und großen Vereinen haben.

Neben jurististen und steuerlichen Kenntnissen ist es gerade bei der Betreuung im Bereich der Vereine wichtig, dass der Berater die besonderen Verhältnisse des jeweiligen Vereins erkennt, zutreffend einschätzt und in entsprechender Weise agiert. Das beste juristische oder steuerliche Konzept nutzt nicht, wenn es vom Verein mangels entsprechender Kommunikation nicht akzeptiert wird. Wir sind durch langjährige persönliche Vorstandstätigkeiten -Mitglied im Vorstand des Radsportverbandes NRW; Inhaber weiterer Vorstandsämter in kleineren Vereinen- mit den praktischen Problemen, deren Lösung und praktischer Umsetzung im Verein vertraut.

Die Betreuung vereinsrechtlicher Probleme wird von Michael Minnerop wahrgenommen.