Steuerrecht

FMBK Rechtsanwälte

Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht gilt als kompliziert und intransparent, weshalb es von vielen als ungerecht empfunden wird. Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen erschweren die Rechtsanwendung, ermuntern zu aufwändigen Gestaltungen und erfordern einen hohen Beratungsaufwand (www.wikipedia.org/wiki/Steuerrecht_(Deutschland).

Auf dem Gebiet des Steuerrechts arbeiten wir mit der Steuerberatersozietät Markus Gutenberg seit vielen Jahren eng zusammen. Da wir als Anwälte keine laufende Steuerberatung erbringen, sondern lediglich einzelne Mandate spezialisiert betreuen, arbeiten wir natürlich auch gerne mit den unseren Mandanten sonst vertrauten Beratern zusammen. Auf dem Gebiet der Gestaltungsberatung werden wir zwischenzeitlich auch von fremden Beratern gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern begleitend hinzugezogen. Gerade bei der erb- und schenkungssteuerrechtlichen Gestaltung der Unternehmensnachfolge und -umstrukturierung, aber auch bei jedem größeren Geschäftsvorfall, ergeben sich sowohl steuerrechtliche als auch zivilrechtliche Fragen, die beantwortet und in Einklang gebracht werden müssen. Ein Vertrag, der nur die Steuern im Blick hat, führt zu ungewollten zivilrechtlichen Folgen und umgekehrt wird eine rein zivilrechtliche Regelung meist zu unnötig hohen Steuern führen.

Viele Gestaltungen, seien es Erbfolgeregelungen, gesellschaftsrechtliche Vorgänge oder auch Angelegenheiten im Immobilienbereich, erfordern die notarielle Beurkundung. Um hier Doppeltätigkeiten zu vermeiden, stimmen wir in entsprechenden Fällen die Vorgehensweise frühzeitig unmittelbar mit dem von unserer Mandantschaft ausgewählten oder auf Wunsch von uns empfohlenen Notariat ab. Neben der Gestaltungsberatung begleiten wir unsere Mandanten bei Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren und vertreten sie vor den Finanzgerichten, einschließlich des Bundesfinanzhofs.

Über die reinen steuerlichen Aspekte hinaus hat in den letzten Jahren die Bedeutung steuerstrafrechtlicher Ermittlungen, Durchsuchungen und Verfahren stark zugenommen. Hier stehen wir mit unserer gemeinschaftlichen Kompetenz im Strafrecht und Steuerrecht zur Verfügung. Im steuerlichen Strafverfahren geht es einerseits um die Feststellung der Höhe der Steuern, die – mit hohen Zinsen – nachbezahlt werden sollen und die das Strafmaß bestimmen, andererseits nutzen die Behörden den strafrechtlichen Druck, um rasch ein Eingeständnis möglichst hoher Beträge zu erzielen. Neben einer engagierten und spezialisierten strafrechtlichen Verteidigung ist dann auch die genaue und überzeugende Aufarbeitung der steuerlichen Sachverhalte dringend geboten, wenn sich die Sache nicht bereits präventiv mit einer Selbstanzeige aus der Welt schaffen läßt.

Ansprechpartner in der Kanzlei für allgemeine steuerrechtliche Angelegenheiten ist Michael Minnerop.