Strafrecht

FMBK Rechtsanwälte

Strafrecht

Die meisten Straftatbestände sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, es existieren jedoch daneben auch Straftatbestände in weiteren Gesetzen (z.B Abgabenordnung AO, BtMG oder GmbH-Gesetz), wo z.B. die Steuerstraftaten, die Betäubungsmittelstraftaten einzelne Insolvenzdelikte geregelt sind.

Die Ahndung von Straftaten erfolgt in der Regel durch Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Geldstrafe richtet sich nach dem Einkommen des Täters. Eine übliche Strafe für einen nicht vorbestraften Täter bei einfachen Delikten beträgt 30 Tagessätze, also ein Monatseinkommen, so dass bereits bei durchschnittlichem Einkommen empfindliche Sanktionen zu erwarten sind. Allerdings kann auch bei Straftaten im Einzelfall eine Einstellung gegen eine Geldauflage erreicht werden, die deutlich geringer ist. Sonderregelungen existieren im Jugendstrafrecht, wo das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vor dem Hintergrund des Erziehungsgedankens einige Besonderheiten enthält.

Überagende Bedeutung bei der Bearbeitung aller Strafsachen erlangt das Strafverfahrensrecht der StPO, da hier neben der Hauptverhandlung und Beweisaufnahme auch sämtliche Eingriffsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden geregelt sind. Hierzu
zählen z. B.

  • die Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme
  • die Postbeschlagnahme
  • die Telefonüberwachung
  • die technische Wohnraumüberwachung
  • die Blutentnahme
  • die vorläufige Festnahme und Anordnung von Untersuchungshaft

Diese Maßnahmen sollte man nie widerspruchslos dulden, sondern zumindest einen Widerspruch dokumentieren und schnellstmöglich einen spezialisierten Strafverteidiger hinzuziehen.

Das gleiche gilt für die Vernehmung als Beschuldigter. Der Satz “Alles was Sie sagen
kann gegen Sie verwandt werden” trifft in jeder Hinsicht zu. Belastende Momente lassen sich fast jeder protokollierten Beschuldigtenvernehmung entnehmen. Daher sollte hier auch in keinem Fall eine Aussage gemacht werden, ohne dass vorher ein Verteidiger konsultiert wurde, der möglichst Akteneinsicht nehmen sollte, erscheint der Vorwurf auch noch so weit hergeholt.

In der Kanzlei ist Alexander Kurz als Fachanwalt für Strafrecht auf die Strafverteidigung spezialisiert.