Allgemeines Zivilrecht

FMBK Rechtsanwälte

Allgemeines Zivilrecht

Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Man spricht von Zivilrecht, weil es die Rechtsverhältnisse der Bürger und Unternehmen, die rechtlich auf der gleichen Stufe stehen, untereinander betrifft, während beispielsweise im Verwaltungsrecht der Staat als Obrigkeit tätig wird. Das Zivilrecht ist in erster Linie im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, darüber hinaus existiert jedoch noch eine Reihe von Sonderregelungen in Spezialgesetzen, die hier nicht alle aufgezählt werden können.

Zum allgemeinen Zivilrecht gehört z. B. das Recht aller vertraglichen Schuldverhältnisse, also z. B. das Kauf- und Werkvertragsrecht, jedoch auch das Recht der Bürgschaft, die ebenfalls einen Vertrag, also eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien voraussetzt. Bei einzelnen Vertragstypen ist die Rechtsentwicklung jedoch soweit vorangeschritten und spezialisiert, dass einzelne Materien als eigene Rechtsgebiete betrachtet werden (z. B. Mietrecht und Arbeitsrecht aber auch Familienrecht und Erbrecht). Weiterhin gehört zum allgemeinen Zivilrecht beispielsweise das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen (unerlaubte Handlung) oder der Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeanspruche aus dem Eigentum etc.).

Darüber hinaus kann der Inhaber einer Rechtsposition im Zivilrechtsweg grundsätzlich die Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen verlangen (z. B. Besitz- und Ehrenschutz und Nachbarrecht). Da materiellrechtliche Grundsätze des BGB und das Verfahrensrecht der Zivilprozessordnung (ZPO) Eingang in fast alle Rechtsgebiete gefunden haben, stellt das Zivilrecht – auch in der Juristenausbildung – gewissermaßen das Fundament jeglichen juristischen Denkens und Arbeitens dar. Mit Ausnahme einzelner Spezialmaterien sollte daher im Grunde jeder Rechtsanwalt – gerichtlich und außergerichtlich – zur Vertretung im allgemeinen Zivilrecht in der Lage sein; einen “Fachanwalt für Zivilrecht” gibt es demzufolge nicht.

Daher sind in unserer Kanzlei auf diesem Gebiet alle Rechtsanwälte tätig.