Ordnungswidrigkeitenrecht

FMBK Rechtsanwälte

Ordnungswidrigkeitenrecht

Im Ordnungswidrigkeitenrecht ahndet der Staat auf der untersten Stufe geringere Verfehlungen als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern. Diese werden in der Regel einkommensunabhängig festgesetzt, häufig liegen sie im Bereich von 40 bis 500 Euro; auch deutlich höhere Geldbußen sind jedoch möglich; im Straßenverkehrsbereich kommt häufig ein Fahrverbot von 1 – 3 Monaten hinzu.

Die Ordnungswidrigkeitentatbestände sind auf eine Vielzahl spezialgesetzlicher Regelungen verteilt. Am bekanntesten sind Ordnungswidrigkeiten aus der Straßenverkehrsordnung (StVO), aber auch außerhalb des Straßenverkehrs existieren Ordnungswidrigkeitentatbestände z. B. im Steuerrecht, Baurecht und Umweltrecht oder in kommunalen Satzungen (z. B. Baumschutzsatzungen). Das Verfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt, das ergänzend auf die Strafprozeßordnung (StPO) verweist. Hier gelten daher – auch für das Verhalten des Betroffenen – grundsätzlich die gleichen Regeln wie im Strafrecht.

Als Fachanwalt für Strafrecht ist Alexander Kurz auch auf die Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert. Im Bereich des Straßenverkehrs liegt aufgrund des zusätzlichen Titels des Fachanwalts für Verkehrsrecht eine doppelte Qualifikation vor.